Für alle Auswärtsfahrten von RWO-On-Tour gilt die folgende Fahrtenordnung. Diese wird mit dem Kauf einer Fahrkarte automatisch akzeptiert.
1. Es ist den Teilnehmern untersagt, andere Mitreisende durch ihr Verhalten (sei es durch übermäßigen Alkohol/Drogenmißbrauch oder nüchtern) zu gefährden.
2. Tätliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Mitreisenden führen mit sofortiger Wirkung zu einem Ausschluss an der Weiterfahrt (nächster Rastplatz/Bahnhof).
3. Bei Beschädigungen in oder an den von uns angemieteten Fahrzeugen ist die Begleitperson davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen . Bei Schäden, die nach Beendigung der Fahrt festgestellt werden, wird dem Platzinhaber der Schaden in Rechnung gestellt.
4. Der Platz im Bus oder anderen Transportmitteln ist bei Beendigung der Fahrt sauber zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung wird dem Teilnehmer eine Reinigungsgebühr von Eur 5 in Rechnung gestellt.Bei gröberen Verschmutzungen können auch eventuelle Reinigungskosten durch professionelle Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
5. Wer andere Mitreisende durch Gewaltandrohung, Rassistische oder Sexistische Äußerungen belästigt wird mit sofortiger Wirkung von der Mitfahrt ausgeschlossen (nächster Rastplatz/Bahnhof).
6. Da auch minderjährige und heranwachsende mitreisen, ist jeder Fahrtteilnehmer aufgefordert sich seinem Alter und seiner Vorbildfunktion entsprechend zu verhalten.
7. Für im Bus oder Zug zurückgelassene oder während der Fahrt beschädigte Gegenstände jeglicher Art, wird keinerlei Haftung übernommen.
Wer gegen die oben aufgeführten Verhaltensregeln verstößt, kann weiterhin mit einem Auswärtsfahrtverbot für die von rwo-on-tour organisierten Auswärtsfahrten belegt werden.
Zusatz
Mit dem Kauf einer Fahrtkarte für die von rwo-on-tour organisierten Fahrten (egal ob Bus, Bahn,Schiff, Flug oder Sonderzug) wird die Auswärtsfahrtordnung anerkannt.
Ein bereits bezahlter Fahrpreis wird nicht zurückerstattet (gilt auch bei Nichtteilnahme).
Wer ohne gültige Fahrkarte an einer von rwo-on-tour organisierten Reise teilnimmt, hat vor Ort den doppelten Fahrpreis zu bezahlen.
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Fahrtenordnung RWOonTour
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